Nach den EuGH- & BAG-Urteilen zur Zeiterfassung: Warum es jetzt unbedingt ZEIT zum Handeln ist!
zeiterfassung ist pflicht.
Ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 bekräftigt. Damit wird das Thema Arbeitszeiterfassung in ein neues Licht gerückt. Es wurde viel diskutiert und einige Missverständnisse haben sich verbreitet – denn der Teufel steckt auch hier im Detail. Die Arbeitszeiterfassung ist per Rechtsprechung schon lange Pflicht. Doch was genau heißt das für Unternehmen? Für ein besseres Verständnis werfen wir kurz einen Blick auf die Urteile der letzten Jahre:
Chronologische Übersicht der wichtigsten Gesetze & Urteile
1994
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland Arbeitszeiten, die über die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer geht, aufzuzeichnen. Nachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
2015
Mindestlohngesetz (MiLoG), nach § 17 MiLoG muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.